Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Esselbach
für das Haushaltsjahr 2024
Amtliche Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung;
I. Die Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wurde genehmigt (Schreiben des Landratsamtes Main-Spessart vom 19.12.2024 , Az. 21-027.0.20-24 ).
II. Die Nachtragshaushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Marktheidenfeld, Petzoltstraße 21, 97828 Marktheidenfeld, Zimmer 6 (2. OG, Kämmerei) gemäß § 33 Abs. 1 der Geschäftsordnung der Gemeinde Esselbach niedergelegt und zur Einsicht während des ganzen Jahres innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden bereitgelegt.
III. Die Nachtragshaushaltssatzung wird gemäß Art. 65 Abs. 3 GO bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich aufgelegt.
Nachtragshaushaltssatzung ausgefertigt
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